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   OLG Koblenz, 09.09.2014 - 14 W 522/14   

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https://dejure.org/2014,34898
OLG Koblenz, 09.09.2014 - 14 W 522/14 (https://dejure.org/2014,34898)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.09.2014 - 14 W 522/14 (https://dejure.org/2014,34898)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. September 2014 - 14 W 522/14 (https://dejure.org/2014,34898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholung des rechtlichen Gehörs im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung ohne vorherige Bekanntgabe des Antrags; Heilung im Erinnerungsverfahren - Kostenfolge

  • rechtsportal.de

    Nachholung des rechtlichen Gehörs im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzungsantrag nicht übersendet: Verstoß kann geheilt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 446
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.2014 - 14 W 522/14
    Dazu hatte der Senat keinen Anlass gesehen, weil es seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.05.1956 ( 1 BvR 128/56 - veröffentlicht in BVerfGE 5, 22 - 25) zum juristischen Grundwissen gehört, dass ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG geheilt werden kann, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzuge gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen.

    Die von Rechtsanwalt K. vermisste Begründung holt der Senat daher durch den Hinweis auf BVerfGE 5, 22 - 25 nach.

  • OLG München, 03.12.2018 - 11 W 1380/18

    Keine Vergütung eines Sachverständigen wegen mangelnder Verwertbarkeit eines

    Das gilt erst recht, wenn der Gehörsverstoß bereits vom Erstgericht im (Nicht-)Abhilfeverfahren behoben wurde (beispielhaft: OLG Koblenz, Beschluss vom 9.9.2014 - 14 W 522/14 =NJW-RR 2015, 446; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.4.2011 - 24 W 29/11=NJOZ 2012, 2017; Zöller/Herget, ZPO, 32. Auflage, zu §§ 103, 104 Rn. 21 Stichwort "rechtliches Gehör").
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